BeWo beinhaltet umfassende Betreuungsaufgaben. Art und Umfang unserer Hilfe erstrecken sich von gelegentlicher Unterstützung bis hin zur umfassenden Planung, Organisation und Begleitung der Klient*innen in verschiedenen Lebensbereichen. Wir sind dazu im ständigen Austausch, um die gemeinsam festgelegten Ziele zu überprüfen, anzupassen und neu zu definieren. Im Sinne der Gesamtverantwortung ist es uns dabei besonders wichtig, die regelmäßige Verbindung zu den Klient*innen zu halten und gleichzeitig nicht aufdringlich zu sein. Die Zusammenarbeit soll auf einer gegenseitigen Vertrauensgrundlage basieren.
Unsere Unterstützung umfasst Begleitung, Beratung und Anleitung in folgenden Betreuungssäulen:
Hilfestellung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen
Beratung und Lösung bei Problemen mit Nachbarn, Angehörigen, Freunden und Partnern
Unterstützung und Anleitung bei lebenspraktischen Problemen
Unterstützung hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhaltes
Begleitung bei Ämter- und Behördengängen
Vermittelnde und unterstützende Anbindung an fachärztliche und therapeutische Fachkräfte
Unterstützung bei Mobilität und Orientierung
Krisenintervention, Vermittlung in Konfliktsituationen
Aktivierende Unterstützung bei Fragen der beruflichen Rehabilitation
Hilfe bei der Suche nach einer neuen Arbeits-/Ausbildungsstelle
Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz; Unterstützung zur Sicherung der Tätigkeit
Begleitung bei Terminen, z. B. mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Gemeinsame und individuelle Freizeitplanung und -durchführung
Motivation und Beratung zur eigenen Freizeitgestaltung
Freizeitangebote durch BeWo (als gemeinsames Gruppenerlebnis)
Vielfältige Unterstützung bei der Tagesstruktur im Freizeitbereich und im Urlaub
Vermittlung von speziellen Hilfeangeboten, Überwachung und Kontrolle
Beratung und Unterstützung bei der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung
Begleitung und Reflexion von Arztbesuchen
Krisenintervention und Hilfestellung zur Krisenprophylaxe
Unsere Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, psychisch behinderten Menschen das Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Häusliche Heimat, und damit Geborgenheit und Sicherheit, zu schaffen, ist eine unserer wesentlichen Aufgaben.
Wir streben an, den von uns betreuten psychisch kranken Menschen zukünftig ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen und ihnen bis dahin die Hilfestellung zu gewährleisten, die es ihnen ermöglicht, sich in die Gesellschaft einzugliedern.
BeWo ist von Beginn an zertifiziert. Qualitätsstandards und Prozesse sind damit abteilungsübergreifend definiert. Die Zertifizierung ist für uns hilfreiche Basis zur Weiterentwicklung unserer Arbeit.
Wir sind fest eingebunden in die Hilfestruktur der Stadt Wuppertal. Über unsere Teilnahme an unterschiedlichen Arbeitskreisen, bei der Hilfeplankonferenz und der Regionalkonferenz sorgen wir für eine gute Vernetzung im Sinne unserer Klienten.
Jeden 1. Samstag im Monat von 12 - 15 Uhr.
Hünefeldstrasse 100, 42285 Wuppertal
Das ambulant betreute Wohnen des forum e.V. basiert auf der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen für dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §§ 113, 78 SGB IX.
Weitere rechtliche Grundlage bilden die Bestimmungen des Landesrahmenvertages nach § 131 SGB IX NRW sowie die Leistungs-, und Vergütungsvereinbarung gemäß §125 SGB IX.
Ergänzt wird dies durch die jeweils gültige Rahmenzielvereinbarung Wohnen und der Selbstverpflichtung zu Qualitätsstandards des Trägerverbundes Wuppertal.
Kostenträger für unsere Leistungen sind die (über)örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Zur Beantragung und Dokumentation verwenden wir das BEI_NRW.
Wie bei allen Leistungen der Sozialhilfe werden im Rahmen der Überprüfung der Anspruchsberechtigung auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des BeWo-Interessierten geprüft. Hiervon hängt es ab, ob die Kosten vollumfänglich übernommen werden oder der Antragsteller ggf. einen Eigenanteil übernehmen muss.
Darüber hinaus bedarf es einer fachärztlichen Stellungnahme zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung sowie einer regelmäßigen Anbindung an einen Facharzt.
Der forum e.V. erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
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